Beerdigung
Für Bestattungen ist grundsätzlich das Pfarramt des Hauptwohnsitzes zuständig.
Kruzifix in der Sachsenkapelle der Stadtkirche - Foto: Martin Hug
Für Bestattungen ist grundsätzlich das Pfarramt des Hauptwohnsitzes zuständig.
Bei einem Todesfall ist es in der Regel am sinnvollsten, wenn die Angehörigen zunächst Kontakt mit einem Bestattungsunternehmen aufnehmen. Dieses setzt sich dann wegen eines Bestattungstermins mit dem Pfarramt in Verbindung.
Abschied nehmen



